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Gericht in Hamburg: Sammelklage nach Facebook-Datenleck im Fokus!

Gericht in Hamburg: Sammelklage nach Facebook-Datenleck im Fokus!

Gericht in Hamburg verhandelt Sammelklage nach Datenleck bei Facebook

Am 10. Oktober 2025 beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die erste mündliche Verhandlung in der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereichten Sammelklage gegen Meta Platforms Ireland Ltd. Hintergrund ist ein massives Datenleck bei Facebook, bei dem persönliche Daten von Millionen Nutzern öffentlich wurden. (dr-stoll-kollegen.de)

Im Jahr 2021 wurden persönliche Daten von Millionen Facebook-Nutzern öffentlich, darunter Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Wohnorte und Beziehungsstatus. Diese Daten wurden 2019 abgegriffen und 2021 im Darknet veröffentlicht. (dr-stoll-kollegen.de)

Der vzbv hat daraufhin eine Sammelklage gegen Meta eingereicht, um den Betroffenen Schadenersatz zu sichern. Ziel ist es, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können – und zwar bis zu 600 Euro. (datenbank.nwb.de)

Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos und noch mindestens bis zum 31. Oktober möglich. Für die Teilnahme ist nicht entscheidend, ob bereits ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist. Es genügt, wenn persönliche Daten im Zuge des Lecks im Jahr 2021 öffentlich zugänglich wurden. (datenbank.nwb.de)

Am ersten Verhandlungstag wird sich das OLG zunächst mit formellen Fragen beschäftigen, insbesondere damit, ob es zuständig ist für die Sammelklage. (datenbank.nwb.de)

Im November 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zum Facebook-Datenleck geurteilt, dass bereits der "bloße Kontrollverlust" über die eigenen Daten für einen Schadenersatzanspruch ausreicht. Rund 100 Euro Schadenersatz hielt der BGH dafür für angemessen. (verbraucherzentrale.de)

Der vzbv setzt sich für höhere Ansprüche für Betroffene ein, sofern auch Daten wie Geburtsdatum und Beziehungsstatus öffentlich wurden. In solchen Fällen hält der vzbv eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen. (verbraucherzentrale.de)

Verbraucher können sich über den Klage-Check auf der Website des vzbv informieren, ob sie von der Sammelklage betroffen sind und wie sie sich anmelden können. Der Eintrag ins Klageregister schützt automatisch vor einer Verjährung der Ansprüche – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert. (dr-stoll-kollegen.de)

Die Sammelklage bietet eine einfache Möglichkeit, ohne Kosten Schadenersatz zu fordern. Nutzer sollten wachsam gegenüber verdächtigen Anfragen sein, da geleakte Daten für Cyberkriminalität genutzt werden können. (pcwelt.de)

Die Sammelklage gegen Meta wird von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. (dr-stoll-kollegen.de)

Betroffene können sich kostenlos der Musterfeststellungsklage anschließen, vertreten durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation. Über den Klage-Check auf sammelklagen.de prüfen Nutzer, ob sie betroffen sind. Eintragungen ins Klage-Register verhindern Verjährung der Ansprüche, unabhängig von der Prozessdauer. (pcwelt.de)

Die Sammelklage gegen Meta ist ein wichtiger Schritt, um den Datenschutz zu stärken und den Betroffenen des Datenlecks eine Möglichkeit zur Entschädigung zu bieten.

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